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Organisationsstatut KUKO

Organisationsstatut Kulturkommission

Art. 1              Zweck
Die Politische Gemeinde und die Kirchgemeinde fördern das kulturelle Geschehen in Dorf. Dazu bestellen sie eine Kulturkommission.

Art. 2              Zusammensetzung
Die Kulturkommission setzt sich zusammen aus je einem Behördenvertreter von Gemeinderat und Kirchenpflege sowie mindestens zwei weiteren vom Gemeinderat für die jeweilige Amtsperiode gewählten Mitgliedern.

Art. 3             Konstituierung
Die Kulturkommission konstituiert sich zu Beginn jeder Amtsperiode neu. Ein eigent­licher Präsident und Vizepräsident wird nicht gewählt. Die jeweiligen Sitzungen werden turnusgemäss jeweils von einem anderen Mitglied der Kulturkommission ge­leitet. Das Sekretariat (einschliesslich Rechnungswesen) wird von der Gemeinde­ratskanzlei betreut. 

Art. 4              Aufgaben
Die Kulturkommission fungiert als Steuerungsorgan und organisiert insbesondere kulturelle Anlässe in der Gemeinde. Sie erstellt die entsprechenden Zieldefinitionen und setzt das Geplante unter Mithilfe mit dem jeweiligen Netz von Ansprechpartnern (freiwillige Mitarbeiter je Anlass) um. Die Kulturkommission koordiniert ihr Programm mit dem regionalen Angebot in inhaltlicher wie zeitlicher Hinsicht.

Art. 5              Finanzielles
Die Kulturkommission verfügt über jährliche Mittel von in der Regel Fr. 6'000.--, welche im Verhältnis 5 : 1 von der Politischen Gemeinde und der Kirchgemeinde aufgebracht werden. Im Ausnahmefall können die genannten Behörden mittels Übernahme von Defizitgarantien zusätzliche Unterstützung gewähren.

(gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2014, in Kraft gesetzt per 1. Januar 2015)