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Rechnungsführungskommission RPK

Die Aufgaben der RPK

Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission sind in Art. 29 der Gemeindeordnung geregelt. Sie prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden.
Ihre Prüfung umfasst die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit.

Sie erstattet den Stimmberechtigten schriftlich Bericht und stellt Antrag.