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Ein- und Auszugsanzeigen

Liegenschaftenverwaltungen, Vermieter von Wohnungen oder Zimmern und Logisgeber (z.B. Au-Pair-Familien usw.) sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen jeden Ein- und Auszug  zu melden. Dies kann schriftlich oder unter folgendem Link vorgenommen werden:
www.drittmeldung.ch