Ein- und Auszugsanzeigen
Liegenschaftenverwaltungen, Vermieter von Wohnungen oder Zimmern und Logisgeber (z.B. Au-Pair-Familien usw.) sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen jeden Ein- und Auszug zu melden. Dies kann schriftlich oder unter folgendem Link vorgenommen werden:
www.drittmeldung.ch