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Pass

AKTUELL:  Einführung neuer biometrischer Pass 10

Ab dem 16.02.2010 stellt die Einwohnerkontrolle keine Passanträge mehr aus. Neu müssen diese beim kantonalen Passbüro beantragt werden.

Merkblatt zum Schweizer Pass und zur IDK

Pass-Antrag

Für den Antrag eines Passes muss jede Person persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Vorgängig ist zwingend telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder über Bundesamt für Polizei fedpol ein Termin beim kantonalen Passbüro zu vereinbaren. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss der Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:

  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
  • Begründung für amtliche Ergänzungen 
  • Begründung für Austauschpass

Das zur Ausstellung eines Passes benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, das den Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei [pdf, 1.2 MB] entspricht.

Kombi-Antrag

Pass und Identitätskarte können gemeinsam beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Vorgängig ist zwingend telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder über Bundesamt für Polizei fedpol ein Termin zu vereinbaren. Jeder Antragsteller muss persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Es sind die gleichen Dokumente, wie bei der Antragsstellung eines Passes vorzuweisen.

Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.

Provisorischer Pass

Ein provisorischer Pass kann in dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Ausweises nicht ausreicht. Die maximale Gültigkeitsdauer eines provisorischen Passes beträgt 12 Monate. Der provisorische Pass muss persönlich beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.

In folgenden Ausnahmefällen können provisorische Pässe auch direkt bei den ausstellenden Behörden an Flughäfen (Notpassstellen) ausgestellt werden:

  • Die Schalter des kantonalen Passbüros sind geschlossen (ausserhalb der Öffnungszeiten)
  • Abflug innert Stunden

Der provisorische Pass ist nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Passbüro/Notpassstelle) abzugeben.  

Gültigkeit und Gebühren (inklusive Porto)

    Gültigkeit  CHF
Pass Kinder 0 - 18 Jahre 5 Jahre 65.00
Pass Erwachsene 10 Jahre 145.00
Kombi Kinder 0 - 18 Jahre 5 Jahre 78.00
Kombi Erwachsene 10 Jahre 158.00
Provisorischer Pass 1 Jahr 100.00

Gültigkeit der alten Pässe

Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.
Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten, z.B. in oder durch die USA (Transit), gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe!

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