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Todesfall was nun?

Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung. Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen sich um die Bestattung kümmern. Ihnen möchten wir in diesen schweren Stunden mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist

1. Ärztliche Todesbescheinigung

Der beigezogene Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese ist allein für das Zivilstandsamt bestimmt und gilt nicht als Todesurkunde.

2. Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsamt Dorf (052 317 25 47)

An Wochenenden und Feiertagen ist der Bestatter der Gemeinde Dorf, Hugo Breitler 079 363 89 05, zu benachrichtigen.

Zur Anzeige auf dem Bestattungsamt ist verpflichtet:

  • Ehefrau oder Ehemann
  • Kinder oder Schwiegerkinder
  • die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person
  • die Person, die beim Tod zugegen war
  • die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals

Dabei sind mitzubringen:

  • Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls zu Hause verstorben
  • Der Schriftenempfangsschein, das Familienbüchlein und gültige Ausweise des Verstorbenen.

3. Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie:

  • Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
  • Falls zu Hause gestorben: Wann kann eingesargt, bzw. überführt werden?
  • Soll die Beisetzung in einem Erdgrab mit individueller Bepflanzung, im Erdgrab auf Wiesengrabfeld (ohne individuelle Bepflanzung), im Gemeinschaftsgrab oder in einem Urnengrab erfolgen?
  • Wird eine anschliessende Abdankung in der Kirche oder ausschliesslich eine Beisetzung auf dem Friedhof gewünscht?
  • Wie lautet die Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung?

4. Das Bestattungsamt trifft nach Absprache mit den Angehörigen folgende Anordnungen:

  • Es veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung sowie den Urnentransport. 
  • Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und Abdankung fest. 
  • Es macht Mitteilungen an den Pfarrer, den Friedhofgärtner, den Sigrist sowie die beteiligten Amtsstellen in der Gemeindeverwaltung. 
  • Falls erwünscht, wird die Bestattungsanzeige in alle Haushaltungen verteilt.
  • Wird die verstorbene Person beim Friedhof Dorf aufgebahrt, können die Angehörigen einen Schlüssel für den Aufbahrungsraum beziehen.

5. Was bleibt privat zu erledigen nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt?

Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer.

Erledigung diverser Aufgaben, wie z.B.:

  • Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren
  • Todesanzeigen in Zeitungen aufgeben
  • evtl. Leidmahl bestellen, Lokalität reservieren
  • allfällige Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Krankenkasse usw. benachrichtigen