Zuzug
Sie sind von einer anderen Schweizer Gemeinde oder vom Ausland nach Dorf gezogen? Herzlich willkommen!
Gemäss § 10 MERG, in Verbindung mit § 3 MERG (Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister) sind Sie verpflichtet, innert 14 Tagen Ihrer Meldepflicht persönlich nachzukommen.
Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder per eUmzug anmelden. Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N / S) haben ebenfalls die Möglichkeit, sich persönlich am Schalter oder mittels eUmzug anzumelden.
Schweizer Staatsangehörige
- Bei Kindern: Geburtsscheine, ev. Sorgerechtsregelungen
- Krankenkassen-Nachweis (Mitglieder-Karte oder Police)
- Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Anmeldegebühr
Zuzug aus dem Ausland
Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.
Ausländische Staatsangehörige
- Gültiges Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis (wenn vorhanden)
- Für verheiratete Paare / Familien: Heiratsurkunde / Familienbüchlein / Geburtsschein / ev. Sorgerechtsregelung
- Krankenkassen-Nachweis (Mitglieder-Karte oder Police)
- Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Anmeldegebühr, Gebühr Migrationsamt
Zuzug aus dem Ausland
Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.