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Wegzug

Wegzug innerhalb der Schweiz

Mit dem Online-Dienst eUmzug Schweiz können Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht (Wegzug, Umzug innerhalb von Dorf und Zuzug) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards. Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage. Gerne begrüssen wir Sie auch weiterhin während unseren Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle.